Der Kreistag
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag des Landkreises Böblingen besteht derzeit aus 84 Mitgliedern. Die Mitglieder des Kreistags heißen Kreisräte und werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Dafür wird der Landkreis in insgesamt 10 Wahlkreise aufgeteilt. In jedem Wahlkreis stellen die Parteien ihre Kandidaten auf. Bei der Wahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Kreisräte im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind. Er kann dabei einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt bei Missständen in der Verwaltung des Landkreises für deren Beseitigung. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat, der vom Kreistag gewählt wird.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sollen in Deutschland möglichst viele Aufgaben von den Gemeinden ausgeführt werden. Manche Bereiche übersteigen jedoch die Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Dann ist der Landkreis als nächstgrößere Einheit gefragt. Dazu gehören beispielsweise der Bau und die Unterhaltung von Krankenhäusern und Kreisstraßen, die Planung und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Abfallwirtschaft sowie die Trägerschaft von Berufs- und Sonderschulen.
Die politischen Entscheidungen in all diesen Bereichen trifft der Kreistag. Ausgeführt werden die Beschlüsse vom Landratsamt, an dessen Spitze der Landrat steht.
Das Landratsamt ist zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde. Man spricht von der Janusköpfigkeit der Kreisverwaltung. Zu den Aufgaben des Landratsamtes als Staatsbehörde gehören beispielsweise die Erteilung von Baugenehmigungen, die Ausstellung von Führerscheinen und die Zulassung von Fahrzeugen, die Erteilung von Gaststättenerlaubnissen, die Lebensmittelüberwachung und ausländerrechtliche Angelegenheiten. Diese Bereiche fallen nicht in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Der Kreistag kann daher keinen Einfluss auf die entsprechenden Entscheidungen nehmen.
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